Die Entlastung durch den Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 zunächst befristet bis Ende 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Lediglich größere Industriekunden, die mit Wärme und Erdgas versorgt werden, können bereits ab Januar 2023 entlastet werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Mitteln des Bundes.
Gas- und Wärmekunden mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh enthalten einen gedeckelten Preis i.H.v. von 12 ct/kWh (Gas) und 9 ct/kWh (Fernwärme) für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Bei einem jährlichen Verbrauch größer 1,5 Millionen kWh erhalten Verbraucher 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs 2021 zu einem gedeckelten Arbeitspreis von 7 ct/ kWh Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlichen veranlassten Preisbestandteilen) und 7,5 ct/kWh Arbeitspreis Wärme (vor staatlichen Preisbestandteilen). Für alle Kilowattstunden, die darüber hinaus verbraucht werden, zahlen Verbraucher in allen Fällen den vertraglich vereinbarten Preis.
Kunden mit einem jährlichen Strombezug von unter 30.000 kWh, bei denen der vereinbarte Strompreis über dem gedeckelten Preis liegt, profitieren von der Strompreisbremse. Der Strompreis wird hierbei für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Ct/kWh brutto gesenkt. Für alle Verbräuche, die darüber hinaus anfallen, zahlen Verbraucher den vertraglich vereinbarten Preis.
Sofern bei Kunden der jährliche Strombezug 30.000 kWh übersteigt, erhalten diese einen gedeckelten Arbeitspreis auf 13 Ct/kWh netto (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich bedingten Preisbestandteile) für 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs 2021. Für alle Verbräuche, die darüber hinaus anfallen, zahlen Verbraucher den vertraglich vereinbarten Preis.
Bei hohen Jahresverbräuchen – über 30.000 kWh (Strom) bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme sind die Pflichten aus den gesetzlichen Regelungen wie auch die beihilferechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Energiesparen ist weiterhin für alle Verbraucher maßgeblich. Je geringer der Verbrauch die Grenzen der staatlichen Preisbremse übersteigt, desto geringer sind schlussendlich die Energiekosten.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Energiemanagement der UKM IM GmbH gerne zur Verfügung (energiemanagement(at)ukmuenster(dot)de, T 0251-83-48799)