Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der aktuellen Corona-Lage sind wir vom Gesetzgeber angehalten, die gültigen Corona-Bestimmungen umzusetzen.

Damit trotz der erschwerten Bedingungen die Bau- und Sanierungsvorhaben in einem angemessenen Rahmen weiterhin durchgeführt werden können, wurde zunächst nachfolgende Regelung getroffen.

Befindet sich Ihre beauftragte Maßnahme in einem patientennahen Bereich, so müssen die Beschäftigten in jedem Falle unabhängig vom Immunisierungsstatus (d.h. auch geimpfte und genesene Personen) zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test-Nachweis (Antigen-Schnelltest <24 h / PCR-Test <48 h) erbringen.

Mit patientennah sind direkte klinische Bereiche gemeint, wo ein starkes Patienten- und Mitarbeiteraufkommen herrscht. An den Gebäudeeingängen sind Sicherheitsdienste positioniert, die die Nachweise abfragen und Zutritte kontrollieren. Die Nachweise sind unaufgefordert dem Sicherheitspersonal oder Vertretern des UKM vorzulegen.

Im Laufe der nächsten Woche (KW49) wird auf dem Parkdeck des Zentralklinikums eine Öffentliche Teststelle eingerichtet, bei der auch Ihre Beschäftigten sich regelmäßig testen lassen können.

Sollte sich hingegen Ihre beauftragte Maßnahme in einem patientenfernen Bereich befinden, so tritt die 3G-Regelung (getestet, genesen, geimpft) in Kraft. Auch hier ist ein gültiger Nachweis erforderlich mit dem Unterschied, dass ein unaufgeforderter Nachweis nicht zu erfolgen hat.

Mit patientenfern sind Baustellen gemeint, die in sich geschlossen sind und nur über eine separate Zuwegungen erfolgen können. Kontakt zu Patienten oder Mitarbeitern ist hier nahezu ausgeschlossen.

Hier setzen wir voraus, dass Sie als Unternehmen die Regelung bei der Einsatzplanung Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Bitte bestätigen Sie mir dies mit einer kurzen formlosen E-Mail.

Vielen Dank für das Verständnis und die Mitarbeit in der schwierigen Situation.

Öffentliche Teststelle der Leezen Heroes

 
 
 
 
 
 
 

Kontakt

UKM Infrastruktur Management GmbH
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster Tel: +49 251 83 46269
Fax: +49 251 83 45380
Internet: www.ukm-im.de
Mail: info(at)­ukm-im(dot)­de

Auszeichnung vorbildliches Bauwerk

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